WIRTSCHAFTSWEISER WERDING FORDERT
"Kürzt die Beamtenpensionen!"
Es ist sicher unbestritten, dass die Pensions- UND Rentenlasten richtig teuer sind und noch zukünftig noch teurer werden! Dabei ist es auch völlig egal, ob man jetzt das Berufsbeamtentum abschafft, wie es von einigen ja immer wieder propagiert wird, oder nicht.
Der Eindruck täuscht sicher nicht, wenn man (ich) feststelle, dass dieses „Beamtenbashing“ quasi ausschließlich in der „Saure-Gurken-Zeit“ der Presse und der Politik stattfindet. Speziell die Bild tut sich da ja immer deutlich hervor, jetzt hat sich dort ein sogenannter Wirtschaftsweiser zu dem Thema geäußert.
In diesem Fall hat aber nicht nur die Bild, sondern auch ntv das Thema aufgegriffen:
Grundtenor seiner Äußerungen ist, dass die Beamtenpensionen viel zu hoch seien und vor allem in den Ländern nicht durch Rücklagen gedeckt sind.
Inhaltlich hat er in einigen Punkten sicherlich Recht, aber bevor jetzt – mal wieder – bei den Beamten ins Portemonnaie gegriffen wird, sollte man – nur um ein wenig die Fairness zu wahren – auch folgende, unwiderlegbare Tatsachen mit aufführen:
Im Jahr 1957, als die Beamtenbesoldung für Bund, Länder und Kommunen noch einheitlich geregelt war, wurden per Bundesbesoldungsgesetz die Bruttogehälter ALLER Beamten um 7% gekürzt!
Ja, man stelle sich vor: So einfach geht das bei Beamten, ganz einfach durch Beschluss oder Änderung eines Gesetzes! Da gibt weder Tarifverhandlungen und noch Streiks! Im Gegenzug für solche Einschränkungen seiner Grundrechte wird der Beamte durch seinen Dienstherrn lebenslang „alimentiert“.
Der aus dieser realen Besoldungskürzung resultierende, sicherlich nicht unerhebliche Betrag war jedenfalls konkret dazu gedacht, als eine Art Pensionsrückstellungsfond die zukünftig erwarteten Pensionszahlungen sicherzustellen!
Die Idee dahinter war auch nachvollziehbar und wären diese Gelder seinerzeit zweckgebunden gewesen, dann müssten wir uns heute um die Pensionen der Beamten überhaupt keine Gedanken machen!
ABER: Bereits kurz nach dieser Kürzung haben sich alle, egal welche Farben in den verschiedenen Regierungen gerade vertreten waren, an diesem reich gefüllten Topf bedient und somit schmolz diese Reserve mehr und mehr bis sie schließlich aufgebraucht war! Wenn man das konsequent zuende denkt, dann kann man durchaus auch zu dem Schluss kommen, dass die Politik seinerzeit die für die Pensionen ihrer Beamten vorgesehenen Gelder veruntreut haben!
Warum das seinerzeit so einfach ging ist der Tatsache geschuldet, dass die Beamten und ihre Pensionen aus dem laufenden Haushalt bezahlt werden, die durch die Kürzung generierten Gelder also nicht wie bei der Rentenkasse in einer Art Sondervermögen angelegt sind sondern einfach verpufften!
Dieses jetzt von Herrn Werding erneut aufgebrachte Thema war bereits Anfang der 90er Jahre schon da!
Und wenn man ein Problem hat, die Pensionen der Beamten zu finanzieren, wen lässt man dann dafür zahlen? Richtig geraten: Die Beamten selbst!
Und prompt werden auf Basis des „Versorgungsreformgesetzes“ von 1998 seit dem Jahr 1992 die per Gesetz beschlossenen Besoldungserhöhungen grundsätzlich um 0,2% gekürzt! Auch diese Gelder sind wie bei der ersten großen Kürzung 1957 wieder konkret für die Zahlung der Pensionen vorgesehen! Interessanterweise betrifft dieser Abzug von 0,2% auch die Pensionäre selbst, die also paradoxerweise somit ihre eigene Pension mitfinanzieren!
Ich könnte vermutlich meine Hände dafür ins Feuer legen, dass auch diese Gelder wie die aus dem Jahr 1957 nirgendwo als !echte" Pensionsrückstellung ausgewiesen sind!
Und jetzt möchte also jemand, der als Professor an einer Universität nach der Bundesbesoldungsordnung W ein Grundgehalt zwischen 7.007,40 € und 7990,90 € erhält, einem Bundesbeamten z. B. der Besoldungsgruppe A 8 – und für die Masse der Beamten im mittleren Dienst ist das ihr Endamt !! -, der am Ende seiner Dienstzeit ein Bruttogehalt von 3581,88 € bezieht, ungeachtet aller zwischen 1957 und heute bereits tatsächlich geleisteten Beiträge aller Beamten zu ihren Pensionen jetzt eine erheblich geringere Pension zuerkennen?
Abgesehen davon, dass ihm diese Pension seit Beginn seiner Dienstzeit durch den doch hoffentlich vertrauenswürdigen Arbeitgeber Bund zugesagt wurde, wurde durch das Bundesverfassungsgericht im Juli 2020 entschieden, dass der Dienstherr verpflichtet ist, gem. Art 33 Abs. 5 GG Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren! Sie müssen ihnen einen Lebensunterhalt gewähren, der ihrem Dienstrang und der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung angemessen ist und der Entwicklung des allgemeinen Lebensstandards entspricht.
Man kann sicherlich trefflich darüber streiten, ob bestimmte Aufgaben tatsächlich nur durch Beamte zu erledigen sind, aber wenn man Beamte einsetzt, dann müssen diese sich auf die Zusagen ihres Dienstherrn verlassen können und das über ihre gesamte Dienstzeit, zu der im Übrigen auch der Ruhestand zählt, denn Beamter ist man auf Lebenszeit! Und das gilt natürlich nicht nur für die Beamten in der Verwaltung sondern in gleicher Weise für Soldaten, Feuerwehrleute und natürlich die Polizisten, die täglich für unsere Sicherheit sorgen!
Und genauso muss sich „die Politik“ jetzt eine Lösung für dieses Problem einfallen lassen, ohne den Beamten erneut direkt ins Portemonnaie zu greifen! Und ich würde niemals behaupten, dass das einfach ist!
Ach so, ein Nachsatz sei noch erlaubt: Bevor jetzt irgend jemand hier eine Neid-Debatte lostritt:
Es gibt keine Gehälter in Deutschland, die so transparent sind, wie die der Beamten bzw. Beschäftigen im Öffentlichen Dienst und noch haben wir in Deutschland das Recht der freien Berufswahl! Also Augen auf bei selbiger!